Sonderangebote
55 Euro-Winteraktion „Qualität zum günstigen Preis“ (190)
Übernachtung von 2 Personen pro Nacht im Doppelzimmer inklusiv Frühstück für 55,00 €
Buchbar vom 22.10. – 19.12.2011 und vom 2.1. – 31.3.2012
Urlaub für Hartz IV-Betroffene und Geringverdiener! (191) vom 29.1. - 5.2.2012
Mit guten Erfahrungen lädt der ,,Ferienpark Plauer See" zum sechsten Mal 2012 zu einer Winter-Ferienwoche auf dem Alt Schweriner Werder ein. Mit organisiert und begleitet wird sie von Mitgliedern der Koordinierungsgruppe der bundesweiten Montagsdemonstrations-Bewegung. Auch Arbeitslose und Ge-ringverdiener haben Urlaub und Erholung verdient! Urlaub, bei dem man Solidarität und Rückenstärkung im Kampf gegen die täglichen Schikanen und den Kleinkrieg mit den Behörden auf-tanken und Erfahrungen im Kampf gegen die Hartz IV Gesetz-te austauschen kann. Der „Ferienpark Plauer See“ freut sich deshalb den Beziehern von Arbeitslosengeld II und anderen Leuten mit geringem Einkommen ein preisgünstiges und att-raktives Urlaubsangebot machen zu können!
Der „Ferienpark Plauer See“ liegt traumhaft auf einer Insel im Plauer See in der Mecklenburgischen Seenplatte. Nur wenige Meter vom See entfernt, inmitten eines Parks mit herrlich altem Baumbestand bietet er Gelegenheit zum Er-holen, Entspannen und sportlicher Betätigung. Die Anlage umfasst ein modernes Gebäude mit Hotelstandard, ein Grup-penhaus im Jugendherbergsstil, sowie drei finnische Blockhütten. Die DZ im Hotel sind ausgestattet mit TV, Dusche, WC, Telefon und kleiner Pantry, das renovierte Gästehaus verfügt über 2 Einzel – und 10 Mehrbettzimmer, mit Sani-täranlage zur gemeinsamen Nutzung. Zur Freizeitgestaltung stehen ein Fitnessraum, ein Saunabereich mit Dachter-rasse, zwei Bowlingbahnen, Tischtennisplatte und Kicker sowie verschiedene Gruppenräume (z.T. mit Fernseher) zur Verfügung.
Folgende Vorschläge gibt es für die gemeinsame Gestaltung der Woche:
• Tagesausflug nach Rostock oder Waren mit dem MV-Ticket und Stadtführung
• Wanderung am Plauer See und Besichtigung des Agroneums in Alt Schwerin
• Fit machen im Fitness-Raum des Ferienparks und Nutzung der Sauna
• Durchführung von Turnieren: Tischtennis, Kicker, Bowling, Skat, Doppelkopf oder Rommé
• Liederabend – Gelegenheit zum Erlernen neuer Lieder und/oder Kulturbeiträge
• Filmnachmittag oder – abend für Erwachsene und/oder Kinder
• Erfahrungsaustausch der Montagsdemonstranten und individuelle Beratung
Der „Ferienpark Plauer See“ bietet die Urlaubswoche für ALG II–Bezieher und andere
Geringverdiener zu ermäßigten Kosten für Übernachtung und Verpflegung an:
• bei Unterbringung im Jugendgästehaus (MBZ) statt 189,00 € nur 140,00 €
• bei Unterbringung im Hotel (DZ) statt 264,00 € nur 204,00 €
• Einzelzimmerzuschlag (EZ) 56 €
• zusätzliche Kosten für Programm (Fahrtkosten, Eintritte usw.) ca. 30,00 €
• Kinderermäßigung: 0–3 Jahre 100%; 4–12 Jahre 50%; 13–17 Jahre 40%
Damit das Ganze bezahlbar wird, muss Bettwäsche selbst mitgebracht werden und wird ein eigener Putz- und Küchendienst organisiert. Die An- und Abreise wird selbst organisiert – möglichst gemeinsam über eure Montagsdemonstration.
Der Termin: 29.1 – 5.2.2012 ist so gewählt, dass eine An- und Abreise mit dem Wochenendticket mit bis zu 5 Personen möglich ist. Abholdienst vom Bahnhof Alt Schwerin.
Anmeldungen bis 15.1.2012 unter Stichpunkt „Hartz IV-Urlaub“ an:
Ferienpark Plauer See • Wendorf 6 • 17214 Alt Schwerin • Tel.: 039932-82700 • Fax: 039932-827012 • www.ferienpark-plauersee.de • eMail: info@ferienpark-plauersee.de
Hartz-IV-Empfänger haben auch Urlaub verdient - frühzeitige Ab- und Rückmeldung ist jedoch Pflicht
21. Mai 2007
Gemäß der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) müssen Leistungsempfänger von Hartz IV jederzeit erreichbar sein, um auf Arbeits- und/oder Weiterbildungsangebote sofort reagieren zu können. Allerdings können sie sich drei Wochen im Jahr nach vorheriger Abmeldung bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. der ARGE außerhalb ihres Wohnortes oder im Ausland aufhalten.
Möchte ein Leistungsempfänger über diese drei Wochen hinaus von seinem Wohnort fernbleiben, ist dies ebenfalls nach vorheriger Abmeldung möglich. Allerdings erhält er für die über die drei Wochen hinausge-hende Zeit seiner Abwesenheit keine Leistungen mehr. Beträgt die Abwesenheit länger als sechs Wochen, fällt auch die Zahlung der eigentlich genehmigten ersten drei Wochen weg. Kehrt der Leistungsempfänger rechtzeitig aus seinem Urlaub zurück, muss er sofort seiner Meldepflicht nachkommen. Wird dies versäumt, muss mit einer dreimonatigen Senkung des ALG II-Regelsatzes um 20 Prozent rechnen. Gezahlte Leistun-gen werden von der Arbeitsagentur zurückgefordert, wenn eine unerlaubte Abwesenheit festgestellt wurde.
In Ausnahmefällen ist auch eine nachträglich Verlängerung der 3-Wochen-Regelung möglich. Sollte der Leistungsempfänger beispielsweise am Urlaubsort erkranken und nicht transportfähig sein, wird das ALG II weiter gezahlt. Dies ist nachzuweisen, eine einfache Krankschreibung des ortsansässigen Arztes wird kaum anerkannt werden. Eine einfache Erkrankung wird daher nicht als Hinderungsgrund für den Reiserücktritt angesehen. Bei einem etwaigen Streik der Fluggesellschaften oder Hinderungsgründe durch einen Verkehrs-unfall gewährt die Agentur eine zusätzliche Frist von maximal drei Werktagen.
Da Empfänger des ALG II keinen Anspruch auf Urlaub haben, kann dieser Antrag durchaus zurückgewiesen werden. Eine Beurlaubung kann ausgeschlossen werden, wenn beispielsweise während der geplanten Abwe-senheit eine Jobvermittlung möglich ist, dies gilt auch für 1-Euro-Jobs und diverse Aushilfstätigkeiten.
Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, werktags unter der von ihm angegebenen Adresse erreichbar zu sein. Dabei reicht es aus, wenn auf die tägliche Post bzw. Telefonate sofort reagiert werden kann. Obwohl der Samstag als Werktag gilt, dürfen Hilfeempfänger ohne vorherige Genehmigung am Wochenende bzw. an Feiertagen verreisen. Gemäß der Erreichbarkeits-Anordnung sei auch eine postalische Erreichbarkeit si-chergestellt, wenn “der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn- beziehungsweise Feiertag zur Kenntnis nehmen kann”.
Die Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) kann im Internet bei der Bundesarbeitsagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de, Link: Service von A-Z - Bundesagentur für Arbeit intern - Interne Weisungen - Rechtsquellen - Anhang B nachgelesen werden.




